Herzlich Willkommen auf den Internet-Seiten
der Kanzlei für Rentenberatung René Borrmann in Berlin und Brandenburg!
- Sie haben Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung ?
- Sie möchten Ihren Rentenbescheid überprüfen lassen ?
- Ihnen wurde der Antrag auf Rentenleistungen abgelehnt ?
- Sie brauchen Unterstützung zur Klärung Ihres Rentenkontos?
Dann sind Sie in unserer Rentenberatungskanzlei richtig!
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Egal, ob Sie noch keine Rente beziehen, sich aber bereits heute Ihre Rentenansprüche berechnen lassen möchten,
- bereits schon Rente beziehen, Ihren Rentenbescheid jedoch auf seine Richtigkeit hin überprüfen lassen möchten,
- detaillierte Rentenbescheidprüfungen,
- Unterstützung bei der Durchsetzung von Rentenleistungen im Antragsverfahren oder im Verfahren wegen Rentenablehnung benötigen,
- Vertretung und Betreuung bei allen Rentenanträgen / Rentenverfahren,
- eine Kontenklärung ggf. unter Einbeziehung von Ansprüchen auf Zusatzversorgung und Entgeltnachweisen durchführen lassen möchten,
- Prüfung, Recherche und Durchsetzung Ihrer Rentenzeiten oder
- allgemeine Fragen zum Thema Rentenrecht haben,
- allgemeine Auskünfte und individuelle Beratungen:
Die Rentenberatungskanzlei René Borrmann ist gerne für Sie da!
Kontaktieren Sie uns doch einfach ganz unverbindlich per Kontakt-Formular, per Telefon oder per E-Mail damit Herr Borrmann sich persönlich um Ihren Fall kümmern kann. Dabei achten wir stets darauf, möglichst eine außergerichtliche Lösung der Probleme zu finden. Schließlich geht es um Ihr Geld und Ihre Zeit.
Die Kanzlei ist übrigens bekannt dafür, bereits im Erstgespräch Kosten und Nutzen unter Abwägung von Erfolgsaussichten ins richtige Verhältnis zu setzen und diese mit Ihnen zu erörtern. Scheuen Sie daher nicht die Kosten für eine Erstberatung, oft lassen sich hierin schon viele Fragen klären und Unsicherheiten beseitigen. Erfragen Sie die Beratungsgebühren für Ihr entsprechendes Anliegen per E-Mail oder rufen uns an.
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Für Kurzauskünfte, allgemeine oder individuelle Beratungsanfragen ohne persönliche Terminvereinbarung in einer unserer Kanzlei empfehlen wir die Klärung und Beantwortung Ihres Anliegen im Rahmen einer Online-Auskunft per Online-Beratungs-Formular. Da auch diese Leistung eine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) darstellt, sollten Sie mit Ihrer Anfrage auch die Höhe der Vergütung erfragen. Im Rahmen des § 4 Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) kann im gegenseitigen Einvernehmen eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden!
Informieren Sie sich hier über die Beratungsdienstleistungen der Kanzlei René Borrmann.
Dipl.-Verwaltungsw. (FH) René Borrmann ist