Zur Person
Der Rentenberater und Dipl.-Verwaltungsw. (FH) René Borrmann eröffnete seine erste Kanzlei für Rentenberatung im Jahr 1994 und ist nunmehr seit mehr als 15 Jahren als gerichtlich zugelassener und registrierter Rentenberater tätig.
Bereits während des Studiums an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung im Fachbereich Sozialversicherung hat Herr Borrmann sich sehr intensiv mit dem Schwerpunkt des Rentenrechts der neuen Bundesländer beschäftigt und sich darüber hinaus aufgrund langjähriger Tätigkeit und Erfahrung in folgenden Bereichen spezialisiert:
- Überprüfungen von Rentenbescheiden (Bescheidprüfungen)
- fiktive und individuelle Rentenberechnung (auch ATZ-Modelle)
- Beratungen für
- Selbstständige und Firmen
- Geschäftsführer / Gesellschafter / GGF
- versicherungspflichtig Beschäftigte
- Rentner und deren Angehörige
- erkrankte und erwerbsgeminderte Menschen
- Antragsverfahren wegen
- Antrag auf Altersrente
- Rente wegen Erwerbsminderung bei Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit, sowie Schwerbehinderung
- Witwenrente / Witwerrente / Waisenrente
- Feststellung der Schwerbehinderung
- Klärung des Rentenkontos
- Statusfeststellung
- Befreiung von der Versicherungspflicht
- Zahlung von freiwilligen Beiträgen
- Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner (KvdR)
- Zusatzversorgung nach dem AAÜG für
- Ingenieure zur technischen Intelligenz
- Lehrer und Erzieher zur pädagogischen Intelligenz
- Ärzte und Apotheker zur medizinischen Intelligenz
- Mitarbeiter des Staatsapparates
Dieses Angebot wird durch vielfältige Recherchen, Seminare und Studien, sowie neue Erfahrungen auf's Beste ergänzt. Die Arbeit der Kanzlei und das persönliche Engagement von Herrn Borrmann, sowie die sorgfältige, gewissenhafte und kompetente Beratung werden von den bisher betreuten Mandanten sehr geschätzt.