Urteile zur Rentenversicherung
Der. 4. Senat des BSG hat am 20.10.2005 entschieden, dass bei der Anrechnung der Verletztenrente aus der Unfallversicherung auf die Versichertenrente aus der Rentenversicherung nach § 93 Abs. 2 S.1 Nr.2a SGB VI ein einheitlicher "Freibetrag" in Höhe der Grundrente nach dem BVG und nicht in Höhe einer abgesenkten Grundrente (Ost) einzuräumen ist.
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Verstirbt ein versorgungsberechtigter Ehepartner vor Ablauf eines Jahres nach Begründung der Ehe, so spricht ausnahmsweise gegen die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe und für eine Liebesheirat, dass die Ehepartner vorher keinen gemeinsamen Haushalt hatten, eine Entwicklung von einer Freundschaft über ein Liebesverhältnis hin zu einer Ehe stattfand und die Ehe nach Erkrankung beider Partner der gegenseitigen Fürsorge und Pflege diente. Der überlebende Ehegatte hat dann einen Anspruch auf Witwenrente.
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.03.2009, L 31 R 1690/08
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Es besteht kein Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Herabsinken der täglichen Arbeitszeit auf unter sechs Stunden, wenn der Versicherte auf andere Tätigkeiten verwiesen werden kann. Die Tätigkeit als Betonpumpenmaschinist ohne entsprechende Ausbildung ist dabei in der Regel als angelernt zu betrachten. Da ohnehin nur für obere Angelernte überhaupt eine konkrete Verweisungstätigkeit benannt werden muss, ist auch die Qualität der angelernten Tätigkeit insgesamt zu beurteilen. Lässt sich nicht feststellen, welcher Qualität die Arbeit tatsächlich gewesen ist, so muss dies konkret belegt werden. Der Höhe der Entlohnung kommt dabei nur geringe Bedeutung zu, da diese nicht allein auf der Qualität der Arbeit basiert, sondern auch auf qualitätsfremden Faktoren wie beispielsweise Schmutzarbeit und Lärmbelästigung.
Bayerisches LSG, Urteil vom 17.02.2009, L 6 R 532/07
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Die Mitarbeiter des Besucherdienstes sind eng in die betriebliche Organisation des Bundesrates eingegliedert. Ihnen ist sowohl der zeitliche als auch der inhaltliche Rahmen für die Führungen durch den Bundesrat verbindlich vorgegeben. Auch die Bezahlung ist nicht frei ausgehandelt worden, sondern vom Bundesrat einseitig vorgegeben. Die Besucherführer sind nach außen hin eindeutig als Mitarbeiter des Bundesrates in Erscheinung getreten, zum Beispiel durch das Tragen von Namensschildern mit dem Zusatz „Bundesrat“. Der Bundesrat ist daher verpflichtet, auch rückwirkend die Beiträge zur Sozialversicherung von insgesamt 15.000 Euro zu bezahlen.
SG Berlin vom 02.06.2009, S 36 KR 2382/07
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Urteile zur Krankenversicherung
Veranstaltungstechniker ist als selbstständig zu qualifizieren, wenn Gesamtbild seiner Arbeitsleistung für eine selbstständige Tätigkeit spricht
Ein Veranstaltungstechniker ist nach dem Gesamtbild seiner Arbeitsleistung selbstständig, wenn er für eine Vielzahl von Arbeitgebern tätig ist, ohne eine besondere Bindung an einen Auftraggeber über eine Auftragsannahme entscheidet, das Entgelt für seine Arbeit nicht immer in derselben Höhe abrechnet, Nebenkosten gesondert abrechnet, werbend am Markt tätig ist und ihm für seine Arbeit nur Endzeitpunkte vorgegeben sind. Insbesondere gilt das, wenn es nach seinem Vorbringen und demjenigen des beigeladenen angeblichen Arbeitgebers zufolge keine unselbstständigen Veranstaltungstechniker auf dem Markt gibt. Es fällt dann nicht mehr ins Gewicht, dass der Betroffene nur in geringem Umfang eigenes Kapital einsetzt.
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.01.2009, L 9 KR 101/03
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Ohne Unternehmerrisiko und bei Weisungsgebundenheit eines Juniorchefs liegt versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor
Ein im Betrieb seines Vaters tätiger Juniorchef, der Handlungsvollmacht besitzt, steht dennoch in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, wenn er in keiner Weise an der Firma beteiligt ist, vielmehr wie ein leitender Angestellter eingesetzt und bezahlt wird, der Weisungsgebundenheit seines Vaters unterliegt und es ihm am Unternehmerrisiko fehlt. Die Überlegenheit des Sohnes in gewissen technischen Bereichen führt nicht dazu, dass von einer selbstständigen Tätigkeit ausgegangen werden kann.
Bayerisches LSG, Urteil vom 11.12.2008, L 4 KR 456/07
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